Steuerberater-Prüfungsklausuren
2026
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Steuerberaterprüfung 2013/2026
Lösung der Prüfungsaufgabe aus dem Verfahrensrecht und anderen Steuerrechtsgebieten
Teil I: Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung
Verfasser: Dr. Matthias Gehm
Sachverhalt 1, Aufgabe 1 (Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruchs):
Nach § 358 Satz 1 AO hat die zur Entscheidung über den Einspruch berufene Finanzbehörde zu prüfen, ob der Einspruch insbesondere in der vorgeschriebenen Form und Frist eingelegt ist.
1) Statthaftigkeit der Einsprüche
a) Gemäß § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 AO ist gegen Verwaltungsakte (VAe) in Abgabenangelegenheiten, auf die die Abgabenordnung Anwendung findet, als Rechtsbehelf der Einspruch statthaft.
Frau Dorn (nachfolgend: D) erklärt in ihrem Schreiben v. an das Finanzamt (FA) Dachau, sie sei mit dessen Einkommensteuerbescheid des Jahres 11 vom und mit dem Gewinnfeststellungsbescheid des Jahres 11 des FA Fürstenfeldbruck vom nicht einverstanden.
Die Erklärung „nicht einverstanden zu sein“ ist als Einspruch, und weil gegen zwei finanzamtliche Maßnahmen gerichtet, als zwei Einsprüche auszulegen. Insofern muss der Rechtsbehelf, wie sich aus § 357 Abs. 1 Satz 3 AO ergibt, nicht ausdrücklich als Einspruch bezeichnet sein, sondern es ist ausreichend, wenn aus dem Schreiben der D hervorgeht, dass sie sich gegen zw...BStBl 2009 II S. 116