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Steuerberater-Prüfungsklausuren
Hartwig Maier, Mathias Grootens, Matthias Gehm, Ulrich Gerke, Thomas Kirchner, Laurin Kühn, Dirk Steiner, Ralf Walkenhorst

Steuerberater-Prüfungsklausuren

2026

Print-ISBN: 978-3-482-68325-1

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Steuerberater-Prüfungsklausuren

Steuerberaterprüfung 2022/2026

Lösungshinweise zur Prüfungsaufgabe aus dem Gebiet der Ertragsteuern

Verfasser: Prof. Dr. Hartwig Maier

Teil I – Einkommensteuer
Sachverhalt 1

Persönliche Steuerpflicht

S ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG, da sie in Düsseldorf einen Wohnsitz (§ 8 AO) hat. Dass S in Italien einen weiteren Wohnsitz innehat, steht der unbeschränkten Steuerpflicht nicht entgegen (vgl. AEAO vor §§ 8, 9, Nr. 2).

Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nach dem Welteinkommensprinzip auf sämtliche in- und ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 1 EStG).

Anwendbarkeit DBA-Italien

Im vorliegenden Fall ist das DBA-Italien persönlich (Art. 1 DBA-Italien) und sachlich (Art. 2 DBA-Italien) anwendbar. Für Zwecke der Anwendung des DBA-Italien ist S in Deutschland ansässig. S hat in beiden Staaten einen ständigen Wohnsitz inne (Art. 4 Abs. 1 DBA-Italien). Den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat S jedoch ausschließlich in Deutschland. Darauf, dass S ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hat, kommt es danach nicht mehr an (Art. 4 Abs. 2 Buchstabe b DBA-Italien). Deutschland gilt daher nach Art. 4 Abs. 2 Buchstabe a DBA-Italien als Ansässigkeitsstaat.

1. Ermittlung der Summe der Einkünfte der S
a. E...

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