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Einkommensteuer | Seminarkosten für „Steuersparkurs“ als Werbungskosten
Die Kosten für ein Seminar zum Thema „Steuern sparen im Immobilienbereich“ können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn es darum geht, die Einkünfte zu erhöhen und dabei die Steuerbelastung zu senken. Die Kosten sind dann nicht durch die private Lebensführung des Steuerpflichtigen veranlasst.
[i]Videoseminar mit Sprechstunde, Datenbank und WorkshopDer Kläger zahlte 5.900 € für ein Seminar mit dem Namen „Immocation Steuerclass“. Dabei handelte es sich um ein Videoseminar, das verschiedene Themen im Immobilienbereich betraf und auch eine Sprechstunde und einen Abschlussworkshop sowie den Zugang einer Datenbank umfasste. Dabei sollte auch die steuerliche Optimierung der Vermietungstätigkeit sowie der Vermögensaufbau behandelt werden.
Das Finanzgericht erkannte die Aufwendungen als Werbungskoste...