Steuerberater-Prüfungsklausuren
2026
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Steuerberaterprüfung 2022/2026
Lösung der Prüfungsaufgabe aus dem Verfahrensrecht und anderen Steuerrechtsgebieten
Teil I: Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung
Verfasser: Dr. Matthias Gehm
Aufgabe 1
1) Vorliegen eines Einspruchs mit dem Schreiben des Boris Hillrich (BH) vom
Das Schreiben von BH vom ist mit „Widerspruch“, einem abgabenrechtlich nicht terminierten Begriff, betitelt. Es ist aber aus den gewählten Formulierungen „Widerspruch“ und „zurücknehmen“ erkennbar, dass der gegen Monika Beer (MB) gerichtete Einkommensteuerbescheid 01 angegriffen werden soll. Insofern wird nämlich dessen ausdrückliche Beseitigung begehrt, bzw. die Feststellung, dass der Einkommensteuerbescheid 01 nicht wirksam sei.
Das steuerliche Verfahrensrecht kennt den Begriff des Rechtsbehelfs in Form des Widerspruchs nicht, der in der AO vorgesehene Rechtsbehelf ist der Einspruch i. S. v. § 347 AO.
Der BH bringt aber offensichtlich Einwendungen gegen den an die MB gerichteten Einkommensteuerbescheid 01 vor. Für die Einlegung eines formgerechten Einspruchs ist es gem. § 357 Abs. 1 Satz 3 AO nicht notwendig, das Schreiben explizit als „Einspruch“ zu bezeichnen (, EFG 1990 S. 281).
Vielmehr ist § 133 BGB analog anzuwenden, d. h. auch im Steuerrecht soll ...BStBl 2009 II S. 116BStBl 2020 II S. 368