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IDW | IDW stellt neue Webseiten für die Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk zur Verfügung
Abschlussprüfer können die Ausführungen im Bestätigungsvermerk zu ihrer Verantwortung teilweise auf die Internetseite des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) auslagern. Das IDW weist darauf hin, dass nun für zwei Varianten davon zur Konzernabschlussprüfung eine neue Version verfügbar ist. Die neuen Internetadressen sind als Version 4 hinterlegt und unter https://go.nwb.de/m5k0h erreichbar. Die neuen Varianten betreffen die Prüfung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten bei Unternehmen im und außerhalb des Anwendungsbereichs des § 316a HGB (Public Interest Entities - PIE – und Nicht-PIE). Erstmalig gelten die neuen Internetadressen für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume mit Beginn am oder nach dem und sofern bei der Prüfung ISA [...