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Immobilien: Austausch nicht fernablesbarer Zähler wird Pflicht
Bis zum müssen in vermieteten Immobilien Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler fernablesbar sein, so der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Westfalen. Alte Messgeräte, für die einmal im Jahr der Ablesedienst kommen musste, sind dann nicht mehr zulässig. Betroffen sind Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gleichermaßen. Neu installierte Geräte müssen zudem seit Dezember 2022 auch interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie Datenschutzstandards erfüllen. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/ys08i.
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