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NWB BB 4/2026 S. 101

Arbeitsrecht: Arbeitszeitbetrug rechtfertigt Kündigung

Wer falsche Angaben zur Arbeitszeit macht, z. B. Pausen häufiger überzieht oder im Homeoffice privat Dinge erledigt, muss damit rechnen, dass er oder sie fristlos gekündigt wird – auch ohne vorherige Abmahnung. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Download- und Literatur- Tipp

5 SLa 9/25; vgl. hierzu auch NWB 9/2026 S. 537, NWB UAAAK-10911

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