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BFH Urteil v. - I R 8/71 BStBl 1974 II S. 616

Leitsatz

1. Nach der im Erhebungszeitraum 1964 geltenden Rechtslage ist eine gewerbesteuerrechtliche Organschaft zwischen einer im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens und der in sie eingegliederten inländischen Kapitalgesellschaft nicht anzuerkennen.

2. Diese Regelung widerspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 12A DBA-Schweiz.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 616
BFHE S. 345 Nr. 111,
OAAAB-00293

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BFH, Urteil v. 20.02.1974 - I R 8/71

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