Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
12. Aufl. 2026
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Kapitel XII: Praxisaufgabe/Praxisveräußerung/Praxisverpachtung/Praxisbewertung
1. Allgemeines
1661Seit Einführung der Bedarfsplanung im Jahr 1993 bestehen in überversorgten Gebieten Zulassungsbeschränkungen für Vertragsärzte. Seitdem können sich Ärzte insbesondere in Ballungsgebieten nur noch im Wege einer Praxisübernahme neu als Vertragsarzt niederlassen. Dabei sind aber zusätzlich die Risiken einer Ablehnung des Nachbesetzungsverfahrens zu beachten. Andererseits gibt es aber gerade im Hinblick auf die Hausarztpraxen auf dem Land unterversorgte Gebiete, bei denen es schwer ist, Nachfolger zu finden. Abhängig von der Attraktivität des Standorts und der jeweiligen Honorarsituation ergeben sich daher individuell höchst unterschiedliche wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen in Kapitel II. Neben den vor der Übertragung der Praxis zu klärenden rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen sind vor Abschluss des Kaufvertrages vor allem auch die steuerlichen Folgen für den Verkäufer (und auch den Käufer) zu berücksichtigen.
2. Wertbestimmung einer Praxis
1662Eine der grundlegenden Fragen der Käufer und Verkäufer ist die nach dem „richtigen“ Kaufpreis...