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Steueränderungsgesetz 2025: Die wichtigsten Neuerungen für die Entgeltabrechnung im Überblick
Der Bundestag hat am das Steueränderungsgesetz 2025 vom verabschiedet; der Bundesrat hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am zugestimmt. Nachdem es am im BGBl Nr. 363 verkündet wurde, sind die Änderungen ganz überwiegend am in Kraft getreten. Das Gesetz enthält mehrere Einzelmaßnahmen, mit denen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger entlastet werden sollen. Daneben werden eine Reihe der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt. Gleich mehrere Inhalte sind auch im Praxisalltag bei der Entgeltabrechnung zu berücksichtigen.
I. Entfernungspauschale
Zur Entlastung der Steuerpflichtigen, die einen besonders langen Arbeitsweg haben, wurde über Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom (BGBl 2019 I S. 2886) die sog. Entfernungspauschale (auch: Pendlerpauschale) für die Jahre 2021 bis 2023 ab dem 21. Kilometer auf 0,35 € und für die Jahre 2024 bis 2026 auf 0,38 € angehoben; für die ersten 20 Kilometer waren weiterhin (nur) 0,30 € anzusetzen.
1. Neu: 0,38 € ab dem ersten gefahrenen Kilometer
Die Entfernungspauschale wurde zum einheitlich auf 0,38 € ab dem...