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Punkte im Kundenbindungsprogramm sind keine Gutscheine
„Lyko Operations“
Erneut war der EuGH zur Definition eines Gutscheins gefragt. Das schwedische Vorabentscheidungsersuchen betrifft ein Treueprogramm mit umsatzabhängig erworbenen Punkten, die in Verbindung mit einem künftigen Kauf später in einem „Punkteshop“ eingelöst werden können. Ob Treuepunkte dieser Art einen „Gutschein“ im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellen, war vom EuGH im Besprechungsfall zu klären.
I. Leitsatz
Der in Art. 30a Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie (EU) 2016/1065 des Rates vom geänderten Fassung definierte Begriff „Gutschein“ ist dahin auszulegen, dass er nicht die Zuteilung von Punkten erfasst, die ein Lieferant seinen Kunden im Rahmen eines Kundentreueprogramms gewährt, bei dem diese Punkte anhand der Höhe des Einkaufs festgesetzt werden und von den Kunden genutzt werden, um bei einem erneuten Einkauf bei diesem Lieferanten zusätzliche, von ihm zum Kauf angebotene Gegenstände zu erhalten, sofern bei diesen Punkten keine Verpflichtung des Lieferanten besteht, sie als Gegenleistung oder Teil einer solchen für eine Lieferung von Gegenständen anzunehmen..
II. Sachverhalt
Die Klägerin (Lyko Operations) verkauft Haar- und Schönheitsproduk...