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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung
Eine rechtsfähige Stiftung fällt nicht unter § 2 Abs. 2 GewStG, so dass sie nur dann gewerbesteuerpflichtig ist, wenn sie entweder die Voraussetzungen der in § 2 Abs. 3 GewStG geregelten Fiktion eines Gewerbebetriebs erfüllt oder einen S. 254Gewerbebetrieb i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG unterhält (Bezug: § 52d i. V. mit § 52a, § 47, § 56, § 62 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 1, § 155 FGO).
Gemäß § 2 Abs. 2 GewStG gilt als Gewerbebetrieb stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften sowie der Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit. Rechtsfähige Stiftungen sind keine Kapitalgesellschaften und werden in § 2 Abs. 2 GewStG auch nicht ausd...