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Körperschaftsteuer | Einkommensminderung i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG
(1) Aus § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG ergibt sich keine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift nur auf Körperschaften als Gesellschafter; folglich fallen auch natürliche Personen als Gesellschafter unter die Vorschrift. (2) Die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen ist keine Einkommensminderung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG; § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG erhöht sich das Einkommen, wenn soweit eine verdeckte Einlage das Einkommen des „Gesellschafters“ gemindert hat. Hinsichtlich des Gesellschafters, bei dem sich das Einkommen nicht gemindert haben darf, ist aber mangels entsprechenden Anhalts im Wortlaut der Vorschrift nicht nach Rechtsformen zu unterscheiden. Dahe...