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Umsatzsteuerliche Dreiecksgeschäfte
Das umsatzsteuerliche Dreiecksgeschäft nach § 25b UStG ist eine wichtige Vereinfachungsregelung für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Leider fiel die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung zu dieser Vorschrift nicht in allen Fällen zugunsten der Stpfl. aus, und bedeutsame Anwendungsfragen bleiben offen. Der Beitrag betrachtet wichtige Themenfelder der Anwendung der Dreiecksregelung und geht auf die einschlägige Rechtsprechung bzw. anhängige Verfahren vor BFH und EuG ein.
Einordnung
Wenn mehr als zwei Unternehmer ein Geschäft mit einer unmittelbaren innergemeinschaftlichen Warenbewegung aus einem Mitgliedstaat A in einen Mitgliedstaat C durchführen und der mittlere Unternehmer im Mitgliedstaat B ansässig ist, besteht das grundsätzliche Problem, dass sich aus der Anwendung der Vorschriften über den Ort der Lieferung (vgl. Art. 31 und 32 MwStSystRL) eine Registrierungspflicht des mittleren Unternehmers entweder im Abgangsmitgliedstaat oder im Bestimmungsmitgliedstaat ergibt. Dieses Ergebnis wurde bereits in den 1990er Jahren als Hemmnis für den freien Warenverkehr erkannt.
Daher enthielt bereits die 6. Richtlinie zur Mehrwertsteuer eine Vereinfachungsregelung für innergem...