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Steuerbilanzielle Wahlrechte bei gewerblichen Mitunternehmerschaften
Das bei gewerblichen Mitunternehmerschaften bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Einheit der Gesellschaft und der Vielheit der Gesellschafter kommt in der zweistufigen Gewinnermittlung zum Ausdruck. Mit Blick auf die Bilanzenvielfalt bei Personengesellschaften stellt sich die Frage nach der Ausübung steuerbilanzieller Wahlrechte.
Einordnung
Die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) ist mit der Aufgabe der formellen Maßgeblichkeit im Zuge des BilMoG deutlich entwertet worden; seitdem ist eine von den handelsrechtlichen GoB abweichende Ausübung steuerlicher Wahlrechte möglich (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG). Zwar müsste m. E. der weite Wortlaut dieser Norm mit Blick auf das Legalitätsprinzip und den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung teleologisch reduziert und damit auf sog. Steuerbegünstigungswahlrechte begrenzt werden. Hierfür spricht auch, dass handelsrechtliche Wahlrechte im Grundsatz unvereinbar mit den GoB sind. Jedoch wird der Stpfl. bei der Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte nach Auffassung der Finanzverwaltung und gewichtigen Stimmen in der Literatur weder durch den handelsrechtlic...