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Berücksichtigung von Vergleichsvereinbarungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Aufgrund des Charakters des Jahresabschlusses als Periodenabschnittsrechnung kommt der Frage der Abgrenzung zum Stichtag in der Bilanzierung elementare Bedeutung zu. Dabei ergeben sich in der Praxis oft schwierige Auslegungsfragen, insbesondere was die für die Bewertung zum Stichtag relevanten Faktoren betrifft. So wird in der Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert, inwiefern der Abschluss einer Vergleichsvereinbarung nach dem Abschlussstichtag bei der Bewertung von Rückstellungen zu berücksichtigen ist.
Einordnung
Nach dem Stichtagsprinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sind Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag anzusetzen und zu bewerten. Ergänzend dazu besagt § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, dass vorhersehbare Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, in die Bilanzierung einzubeziehen sind, selbst wenn sie erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Hieraus ergibt sich die Unterscheidung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen. Diese Einordung führt insbesondere bei zeitraumbezogenen Ereignissen immer wieder zu Abgrenzungsproblemen.
Lehrbuchmäßig wird die Ab...