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Gewerbesteuer | Schachtelprivileg bei qualifiziertem Anteilstausch
Wird unterjährig ein qualifizierter Anteilstausch i. S. von § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG durchgeführt und anschließend eine Dividende an den übernehmenden Rechtsträger ausgeschüttet, greift für die Dividende nicht das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg gemäß § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG, weil dieses eine Beteiligung von 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums verlangt.
V war Alleingesellschafter der V-GmbH sowie einer weiteren GmbH, der Klägerin. Er brachte seine Beteiligung an der V-GmbH im Laufe des Jahres 2016 im Wege des qualifizierten Anteilstauschs nach § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG in die Klägerin ein und übernahm dafür einen neuen Geschäftsanteil an der Klägerin. Im September 2016 schüttete die V-GmbH eine Dividende an die Klägerin aus. Die Klägerin machte das Schachtelprivileg des § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG geltend. Der BFH wies die Klage ab.
[i]Unterscheidung zwischen Zeitraum und ZeitpunktDie Klägerin ...