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BFH Urteil v. - VIII R 11/69 BStBl 1975 II S. 265

Gesetze: GewStG (1961) § 11 Abs. 3HAG § 1HAG § 2 Abs. 2 Satz 2

Leitsatz

Beträgt die Arbeitszeit der im Betrieb einer Hausgewerbetreibenden Beschäftigten für die unmittelbar auf dem Absatzmarkt zu veräußernde Ware 13,1 v.H. der Gesamtarbeitszeit, so entfällt die Vergünstigung des § 11 Abs. 3 GewStG 1961.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 265
BFHE S. 371 Nr. 114,
EAAAB-00253

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BFH, Urteil v. 10.12.1974 - VIII R 11/69

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