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Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten nach § 6e EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 736Mit dem finalen Anwendungsschreiben v. ( NWB FAAAK-08723) zu § 6e EStG legt die Finanzverwaltung erstmalig ihre Auffassung zu Umfang und praktischer Umsetzung der ertragsteuerlichen Ermittlung der Fondsetablierungskosten dar. Das Schreiben ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden und kann damit auch Rückwirkung entfalten.
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Anwendungsbereich des § 6e Abs. 1 EStG
[i]Kraft in KKB, EStG, 11. Aufl. 2026, § 6e, NWB UAAAK-04658 Der Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich auf alle geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft, bei denen Investmentvermögen i. S. des § 1 KAGB vorliegt und schließt auch sog. (Semi)-Blind Pools ein (Rz. 1 bis 3 BMF-Schreiben). Der umfassend formulierte Anwendungsbereich erstreckt sich damit auch auf Private Equity Fonds oder Venture Capital Fonds.
Voraussetzungen für die Anwendung des § 6e Abs. 1 EStG
[i]Keine Präzisierung des Begriffs „Vertragswerk“ durch BMFDie Erwerberfonds betreffende, in § 6e Abs. 1 Satz 1 EStG vorgesehene Erweiterung des Anschaffungskostenbegriffs um die Fondsetablierungskosten setzt ein vorformuliertes Vertragswerk voraus, ohne dass der Begriff „Vertragswerk“ näher im Anwendungsschreiben definiert wird. Für Herstellerfonds wird nach § 6e Abs. 1 Satz 2 EStG eine Anschaffung fingiert, wenn keine wesentlichen Einflussmöglichkeiten auf das vor...