Arbeitsrecht | Mindestlöhne in der Altenpflege steigen (Bundesregierung)
Die Mindestlöhne in der Altenpflege
werden in diesem und im nächsten Jahr jeweils zum 1.7. steigen. Das hat die
Bundesregierung per Verordnung festgelegt. Sie hat damit die Empfehlungen der
Pflegekommission umgesetzt. Die Erhöhungen sind nach Qualifikationsstufen
gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Hintergrund: Am hatte sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Bis zum sollten demnach die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Die Bundesregierung hat nun die Empfehlungen der Pflegekommission umgesetzt.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Zusätzliche Urlaubstage in der Pflege
Für Pflegehilfskräfte steigen die Mindestlöhne 2026 in einem ersten Schritt auf 16,52 € brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 € und für Pflegefachkräfte auf 21,03 €.
Außerdem bleibt es beim Mehrurlaub für Beschäftigte in der Altenpflege. Der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus, soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche betragen.
Die Pflegekommission hatte ihre Empfehlungen im November vergangenen Jahres überreicht. Mit der Verordnung werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich - ungeachtet etwaiger höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.
Entwicklung der Mindestlöhne
Für Pflegehilfskräfte
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Datum | Höhe |
Aktuell | 16,10 € |
ab
| 16,52 € |
ab
| 16,95 € |
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit)
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Datum | Höhe |
Aktuell | 17,35 € |
ab
| 17,80 € |
ab
| 18,26 € |
Für Pflegefachkräfte
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Datum | Höhe |
Aktuell | 20,50 € |
ab
| 21,03 € |
ab
| 21,58 € |
Aktuell erhalten Pflegehilfskräfte mindestens 16,10 € brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 € und Pflegefachkräfte 20,50 €. Die Löhne waren zuletzt zum gestiegen. Die aktuell geltende Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis gültig.
Die neue Verordnung tritt am in Kraft und gilt bis .
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
AAAAK-11865