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Umsatzsteuer | Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein (BFH)
Überträgt ein Sportverein die
Durchführung eines Spielbetriebs und die Erbringung der damit verbundenen
entgeltlichen Leistungen auf eine von ihm gegründete GmbH zur Vermeidung eines
mit dem Spielbetrieb verbundenen Haftungsrisikos, führt die unentgeltliche
Überlassung einer Stadiontribüne und einer Flutlichtanlage nicht zu einer
Entnahmebesteuerung nach
§ 3 Abs. 9a
UStG, aber gleichwohl zu einer Änderung der Verhältnisse
i. S. des
§ 15a UStG
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger ist ein gemeinnütziger Sportverein. Im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb seiner Herren-Fußballmannschaften errichtete er auf städtischem Gelände eine Stadiontribüne mit Flutlichtanlage. Aus den Baukosten zog der Kläger Vorsteuer ab.
Später lagerte der Kl...