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Körperschaftsteuer | Ertragsteuerrechtliche Organschaft – Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags (BFH)
Die tatsächliche Durchführung des
Gewinnabführungsvertrags nach
§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG
bezieht sich nicht nur auf die Erfüllung der aus dem Gewinnabführungsvertrag
resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten, sondern setzt zusätzlich
voraus, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen
gebucht werden (Bestätigung des
, BFHE 278, 480,
BStBl II 2023 S. 409). Die
tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags erfordert eine zeitnahe
Erfüllung der hieraus resultierenden (und zivilrechtlich fälligen) Ansprüche.
Grundsätzlich genügt hierfür eine Erfüllung innerhalb von zwölf Monaten nach
Fälligkeit (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Die Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlic...