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Lexikon - Stand: 12.03.2026
Anhang 13 Teilnettolohnberechnung nach der Monatstabelle 2026 für Teile des laufenden Arbeitslohns
Beispiel
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Ein Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III/0 Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal rk, bezieht einen Monatslohn von 3800 €. Außerdem erhält der Arbeitnehmer monatlich einen Sachbezug im Wert von 300 €, der netto gezahlt wird. Der Bruttobetrag für den Sachbezug ergibt sich dadurch, dass die Abzüge solange hochgerechnet werden, bis sich nach Abzug der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge der auszuzahlende Nettobetrag von 300 € ergibt. Es ergibt sich folgende Berechnung:
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monatlicher Bruttolohn | 3800,— € | |
zuzüglich Nettozahlung | 300,— € | |
Ausgangsbetrag | 4100,— € |
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In der Übersicht verwendete Abkürzungen: | |
LSt | = Lohnsteuer nach Steuerklasse III der
Monatslohnsteuertabelle |
SolZ | = Solidaritätszuschlag nach Steuerklasse III der
Monatslohnsteuertabelle, unter Beachtung der Nullzone |
KiSt | = Kirchensteuer 8 % nach Steuerklasse III der
Monatslohnsteuertabelle |
KV | = Krankenversicherung, Beitragsanteil des Arbeitnehmers
incl. Zusatzbeitrag (7,3 % + 1,45 %) |
PV | = Pflegeversicherung, Beitragsanteil des Arbeitnehmers incl.
Zusatzbeitrag (1,8 % + 0,6 %) |
RV | = Rentenversicherung (9,3 %) |
ALV | = Arbeitslosenversicherung (1,3 %) |
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Lohnabzüge Abzugsatz | StKl.: III Kinder: 0 | LSt | SolZ 5,50 % | KiS... |
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