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Lexikon - Stand: 12.03.2026

Anhang 13 Teilnettolohnberechnung nach der Monatstabelle 2026 für Teile des laufenden Arbeitslohns

Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III/0 Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal rk, bezieht einen Monatslohn von 3800 €. Außerdem erhält der Arbeitnehmer monatlich einen Sachbezug im Wert von 300 €, der netto gezahlt wird. Der Bruttobetrag für den Sachbezug ergibt sich dadurch, dass die Abzüge solange hochgerechnet werden, bis sich nach Abzug der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge der auszuzahlende Nettobetrag von 300 € ergibt. Es ergibt sich folgende Berechnung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
monatlicher Bruttolohn
3800,— €
zuzüglich Nettozahlung
300,— €
Ausgangsbetrag
4100,— €


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In der Übersicht verwendete Abkürzungen:
LSt
= Lohnsteuer nach Steuerklasse III der Monatslohnsteuertabelle
SolZ
= Solidaritätszuschlag nach Steuerklasse III der Monatslohnsteuertabelle, unter Beachtung der Nullzone
KiSt
= Kirchensteuer 8 % nach Steuerklasse III der Monatslohnsteuertabelle
KV
= Krankenversicherung, Beitragsanteil des Arbeitnehmers incl. Zusatzbeitrag (7,3 % + 1,45 %)
PV
= Pflegeversicherung, Beitragsanteil des Arbeitnehmers incl. Zusatzbeitrag (1,8 % + 0,6 %)
RV
= Rentenversicherung (9,3 %)
ALV
= Arbeitslosenversicherung (1,3 %)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lohnabzüge
Abzugsatz
StKl.: III
Kinder: 0
LSt
SolZ
5,50 %
KiS...

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