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Lexikon - Stand: 12.03.2026

Anhang 14 Nettolohnberechnung für sonstige Bezüge unter Anwendung der Fünftelregelung nach der Jahreslohnsteuertabelle 2026

Die ermäßigte Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung, bei der die Steuer für 1/5 des Arbeitslohns berechnet und anschließend mit fünf multipliziert wird, kommt bei einer Zusammenballung der Einkünfte für den Arbeitslohn für mehrere Jahre (z. B. Zuwendungen anlässlich eines Arbeitnehmerjubiläums) und für Entschädigungen (z. B. Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis) in Betracht. Seit dem ist die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung aber erst bei der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers und nicht mehr beim Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber anzuwenden. Zur Nettolohnberechnung bei sonstigen Bezügen (ohne Anwendung der Fünftelregelung) vgl. Anhang 12.

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