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Körperschaftsteuer | Inhalt der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG bei Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit für die Trägerkörperschaft durch einen BgA (BFH)
Die Angabe eines Zahlungstags für
eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), die in der Übernahme einer
verlustbringenden Tätigkeit durch einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) für die
Trägerkörperschaft besteht, ist in einer Bescheinigung gemäß § 27 Abs. 7 i.V.m.
Abs. 3
KStG entbehrlich
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG muss die Kapitalgesellschaft Leistungen, die als Abgang auf dem steuerlichen Einlagekonto zu berücksichtigen sind, ihren Anteilseignern nach amtlich vorgeschriebenem Muster bescheinigen. Die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
den Namen und die Anschrift des Anteilseigners,
die Höhe der Leistungen, soweit das steuerliche Einlagekonto gemindert wurde sowie
den Zahlungstag. ...