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Der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung 2025
Überblick zu wichtigen gesetzlichen Neuregelungen und Änderungen der Anlage EÜR
Der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für das Jahr 2025 bringt einige relevante Anpassungen mit sich, die für die steuerliche Praxis von Bedeutung sind. Neben vereinzelten Änderungen im Hauptvordruck wird in diesem Jahr die Anlage SZ besprochen. Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit der Einnahmenüberschussrechnung aktuelle Themen wie geänderte Aufbewahrungsfristen, die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer, Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, degressive AfA sowie Anpassungen bei der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale und der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Der Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Punkte und zeigt auf, worauf bei der Erstellung und Übermittlung der EÜR geachtet werden sollte.
Bis auf wenige Ausnahmen muss jeder Steuerpflichtige, der den Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, die Anlage EÜR elektronisch übermitteln.
Die Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben hat sich im Vordruck zu orientieren.
Sofern Zinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, muss die Abzugsfähigkeit durch die Angaben in der Anlage SZ berechnet werden.