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Mietverhältnis | Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
Bei der Einbringung vermieteten und an den Mieter überlassenen Wohnraums durch den vermietenden Alleineigentümer in eine aus ihm und seinen Familienangehörigen bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) liegt eine Veräußerung nach § 577a Abs. 1 BGB mit der Folge vor, dass die Ausnahmeregelung des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB, die für Erwerbermehrheiten aus Familienangehörigen gilt, auf diesen Fall weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist.
Da mit dem Eigentumsübergang ein neuer, erweiterter Kreis von Eigenbedarfspersonen entstehe, sei die Einbringung des Eigentums in die GbR eine Veräußerung i. S. des § 577a Abs. 1 BGB, so das Gericht. Insoweit beginne die Kündigungssperrfrist dann auch erst mit der Eintragung der GbR ins Grundbuch. Die Zugehörigkeit der Gesellschafter zu derselben Familie sei hierbei unerheblich. Deshalb wa...