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Track 08 | Fünftelungsregelung: Tarifermäßigung bei Einmalzahlungen der betrieblichen Altersversorgung
Der BFH hat seine Sichtweise bestätigt, wonach Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, keine außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG sind, die eine Tarifermäßigung für eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten ermöglichen. Der BFH hat damit die Revision der Klägerin gegen das zugrunde liegende erstinstanzliche Urteil des FG Münster als unbegründet zurückgewiesen,
Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung bekräftigt, dass Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, keine außerordentlichen Einkünfte sind, die eine Tarifermäßigung für eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten ermöglichen. Auch wenn es keine umfassenden empirischen Daten zur Häufigkeit der Auszahlung von Kapitalabfindungen im Zusammenhang mit Verträgen der betrieblichen Altersversorgung gebe, bestehe doch kein Zweifel, dass solche Abfindungen nicht ungewöhnlich sind.
Der X. Senat des BFH hat damit die Revision der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil des FG Münster als unbegründ...