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Online-Nachricht - Montag, 09.03.2026

Gesetzgebung | Stellungahme zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Bundesrat)

Dekorative
		  GrafikDer Bundesrat hat am zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften Stellung genommen (BR-Drucks. 40/26 (Beschluss)).

Darin äußert sich die Länderkammer u.a. zum Fremdbesitzverbot und fordert, eine entsprechende Regelung, die noch im Referentenentwurf enthalten war und im Regierungsentwurf entfallen ist, wieder in das Gesetz aufzunehmen. Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine europarechtskonforme Regelung einzuführen, nach der anerkannte WP-Gesellschaften und anerkannte Buchprüfungsgesellschaften sich an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft nur beteiligen dürfen, wenn sie ihrerseits die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG auch mittelbar erfüllen. Für bereits anerkannte Berufsausübungsgesellschaften, die nach Einführung der vom Bundesrat geforderten gesetzlichen Anpassung nicht mehr anerkennungsfähig wären, sollte eine rein besitzstandswahrende Bestandschutzregelung getroffen werden.

Ferner bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Anerkennung von Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von WP-Gesellschaften oder Buchprüfungsgesellschaften, bei denen nicht alle Gesellschafter die Voraussetzungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG auch mittelbar erfüllen, von den zuständigen Steuerberaterkammern widerrufen werden können, wenn zu befürchten ist, dass berufsfremde Interessen die Unabhängigkeit der dort tätigen Steuerberaterinnen und Steuerberater gefährden.

Hinweis:

Verfolgen Sie den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens in unserem ReformRadar.

Quelle: Bundesrat online, BR-Drucks. 40/26 (Beschluss) (il)

Fundstelle(n):
YAAAK-11523