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Nachhaltigkeitsberichterstattung | Omnibus-Änderungen zu CSRD und CSDDD im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Ein Jahr nach der Veröffentlichung der Änderungsvorschläge im Rahmen der Omnibus-Initiative der EU im Februar 2025 wurde nun die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 vom am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung und damit Mitte März 2026 in Kraft.
Die aktuell verabschiedete Änderungsrichtlinie bringt deutliche Erleichterungen für die Unternehmen mit sich und wird dazu führen, dass deutlich weniger Unternehmen künftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein werden als bisher.
Konkrete Änderungen im Überblick:
Änderungen der CSRD
Anhebung der Schwellenwerte: Berichtspflicht besteht künftig nur noch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und mindestens 450 Mio. € Umsa...