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BFH Urteil v. - VI R 79/72 BStBl 1975 II S. 81

Gesetze: AO § 217 Abs. 1EStG § 8 Abs. 2LStDV § 3 Abs. 1

Leitsatz

Werden Hauswarten Dienstwohnungen überlassen, deren Mieten niedriger sind, als sie für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses gelten sollen, so ist für Zwecke der Lohnversteuerung von den höheren Mieten auszugehen, und zwar unabhängig von tarifvertraglichen Regelungen und den subjektiven Wohnbedürfnissen der Hauswarte. Die besonderen Wertminderungen bei Hauswartswohnungen sind mit einem Abschlag von der Miete angemessen zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 81
BFHE S. 452 Nr. 113,
BAAAB-00160

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BFH, Urteil v. 03.10.1974 - VI R 79/72

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