Fallsammlung Bilanzsteuerrecht
21. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil A: Allgemeines Bilanzsteuerrecht
Kapitel 1: Gewinnermittlungsarten und Buchführungspflicht
1.1 Allgemeines
Bei den ersten drei Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit) ist die Besteuerungsgrundlage der Gewinn (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden ist der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Das Wirtschaftsjahr ist
bei Land- und Forstwirten der Zeitraum vom 1.7. bis zum 30.6. (Ausnahmen siehe § 8c EStG);
bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen. Dabei umfasst das Wirtschaftsjahr grds. einen Zeitraum von zwölf Monaten (§ 8b Satz 1 EStDV). Ausnahmen gibt es z. B., wenn ein Betrieb eröffnet, erworben, aufgegeben oder veräußert wird (§ 8b Satz 2 EStDV). In diesen Fällen spricht man vom „Rumpfwirtschaftsjahr“. Bei Gründung und Handelsregistereintragung besteht ein Wahlrecht für den Abschlusszeitpunkt. Die Umstellung eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres kann nur einvernehmlich mit dem Finanzamt erfolgen, es sei denn, die Umstellung erfolgt auf das Kalenderjahr;
bei anderen Gewerbetreibenden das Kalenderjahr.
Bei den Einkünften aus selbstän...BStBl 2000 II S. 24