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Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten
Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits , BStBl 2023 II S. 861). Dies gilt auch, soweit die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt sind.
I. Sachverhalt
Der Kläger ist Vater einer im Jahr 2015 geborenen Tochter. Das Kindergeld bezog die Mutter, mit der der Kläger nicht verheiratet war. Die Eltern waren gemeinsam sorgeberechtigt und lebten seit Mai 2017 getrennt.
Nach der unter Berücksichtigung des gerichtlichen Vergleichs der Eltern zum Umgangsrecht gewonnenen Überzeugung FG bestand im Streitjahr eine alleinige Haushaltszugehörigkeit der Tochter bei der Mutter; eine doppelte Haushaltszugehörigkeit bei beiden Eltern verneinte das FG.
Im Streitjahr leistete der Kläger rund 20.000 € an Zahlungen für die Tochter (Kita-Beiträge sowie Barunterhalt) i. H. v. rund 19.000 €. Das FA lehnte einen Abzug der Kinderbetreuungskosten wegen der fehlenden Haushaltszugehö...