IFRS 18
Anhang A: Definitionen
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS-Rechnungslegungsstandards.
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Aggregation | Die Zusammenfassung von Vermögenswerten,
Schulden, Eigenkapital, Erträgen, Aufwendungen oder Zahlungsströmen, die
gemeinsame Merkmale aufweisen und derselben Gliederung
zugehören. | |
Gliederung | Die Zuordnung von Vermögenswerten,
Schulden, Eigenkapital, Erträgen, Aufwendungen und Zahlungsströmen auf der
Grundlage gemeinsamer Merkmale. | |
Aufgliederung | Die Aufschlüsselung eines
Postens in Bestandteile mit nicht gemeinsamen Merkmalen. | |
Finanzberichte für allgemeine
Zwecke | Berichte, die Finanzinformationen über ein berichtendes Unternehmen
enthalten, die für die Hauptadressaten nützlich sind, wenn es gilt,
Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen zu
treffen. Zu diesen Entscheidungen zählen Entscheidungen über | |
(a) | den Kauf, den Verkauf oder das Halten von Eigenkapital-
und Schuldinstrumenten, | |
(b) | die
Gewährung oder den Verkauf von Darlehen und anderen Kreditformen
oder | |
(c) | die
Ausübung von Stimmrechten in Bezug auf Handlungen des Managements des
Unternehmens, die sich auf die Nutzung der wirtschaftlichen Ressourcen des
Unternehmens auswirken, oder eine anderweitige Beeinflussung dieser
Handlungen. | |
Finanzberichte für allgemeine Zwecke enthalten unter anderem den
Abschluss für allgemeine Zwecke und nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben eines
Unternehmens. | ||
Abschluss für allgemeine
Zwecke | Eine besondere Form des Finanzberichts für allgemeine
Zwecke, in der Informationen über Vermögenswerte, Schulden,
Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen des berichtenden Unternehmens
bereitgestellt werden. | |
IFRS-Rechnungslegungsstandards | Vom International Accounting
Standards Board (IASB) herausgegebene Rechnungslegungsstandards. Sie
umfassen: | |
(a) | International Financial Reporting Standards, | |
(b) | International Accounting Standards, | |
(c) | IFRIC-Interpretationen und | |
(d) | SIC-Interpretationen. | |
Die IFRS-Rechnungslegungsstandards wurden
zuvor als International Financial Reporting Standards, IFRS bzw. IFRS-Standards
bezeichnet. | ||
Vom Management festgelegte
Erfolgskennzahl | Eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen,
die | |
(a) | ein Unternehmen in seiner öffentlichen
Kommunikation außerhalb des Abschlusses verwendet, | |
(b) | ein Unternehmen verwendet, um den Abschlussadressaten
die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des
Unternehmens insgesamt zu vermitteln, und | |
(c) | nicht in Paragraph 118 von IFRS 18 angeführt ist oder
deren Darstellung oder Angabe von IFRS-Rechnungslegungsstandards ausdrücklich
verlangt wird. | |
Wesentliche
Informationen | Informationen sind wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten
ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Angabe oder Verschleierung
Entscheidungen beeinflusst, die Hauptadressaten eines Abschlusses für
allgemeine Zwecke, der Finanzinformationen über das berichtende Unternehmen
enthält, treffen. | |
Anhang | Informationen im Abschluss, die zusätzlich
zu den in den primären Abschlussbestanden dargestellten Informationen
bereitgestellt werden. | |
Betriebsergebnis | Die Summe aller der Kategorie
„Betrieb“ zugeordneten Erträge und Aufwendungen. | |
Sonstiges
Ergebnis | Ertrags- und Aufwandsposten (einschließlich Umgliederungsbeträgen),
die nach anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards nicht erfolgswirksam erfasst
werden müssen oder dürfen. | |
Eigentümer | Inhaber von als Eigenkapital
eingestuften Ansprüchen. | |
Primäre
Abschlussbestandteile | Die Ergebnisrechnung, die Bilanz, die
Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung. | |
Gewinn oder
Verlust | Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene
Summe der Erträge abzüglich Aufwendungen. | |
Ergebnis vor Finanzierung
und Ertragsteuern | Die Summe aus dem Betriebsergebnis und allen der
Kategorie „Investition“ zugeordneten Erträge und
Aufwendungen. | |
Umgliederungsbeträge | Beträge, die in der aktuellen
oder einer früheren Periode als sonstiges Ergebnis erfasst wurden und in der
aktuellen Berichtsperiode erfolgswirksam umgegliedert werden. | |
Gesamtergebnis | Die Veränderung des
Eigenkapitals in einer Berichtsperiode infolge von Geschäftsvorfällen und
sonstigen Ereignissen mit Ausnahme von Veränderungen, die sich aus
Geschäftsvorfällen mit Eigentümern ergeben, die in ihrer Eigenschaft als
Eigentümer handeln. | |
Nützliche strukturierte
Zusammenfassung | Eine in einem primären Abschlussbestandteil bereitgestellte
strukturierte Zusammenfassung der Vermögenswerte, der Schulden, des
Eigenkapitals, der Erträge, der Aufwendungen und der Zahlungsströme, die von
einem berichtenden Unternehmen erfasst wurden, welche nützlich ist,
um | |
(a) | sich einen verständlichen Überblick über
die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, die
Aufwendungen und die Zahlungsströme, die von einem Unternehmen erfasst wurden,
zu verschaffen, | |
(b) | Vergleiche zwischen Unternehmen und zwischen Berichtsperioden für
ein und dasselbe Unternehmen anzustellen und | |
(c) | Posten oder Bereiche zu ermitteln, zu denen die
Abschlussadressaten möglicherweise im Anhang zusätzliche Informationen einholen
möchten. | |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127