IFRS 18 C6
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS-Rechnungslegungsstandards.
Übergangsvorschriften
C6
Ein Unternehmen kann die in den Paragraphen C3 und C5 beschriebenen Überleitungsrechnungen für die aktuelle Periode oder frühere Vergleichsperioden angeben, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127