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IFRS 18 C6

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS-Rechnungslegungsstandards.

Übergangsvorschriften

C6

Ein Unternehmen kann die in den Paragraphen C3 und C5 beschriebenen Überleitungsrechnungen für die aktuelle Periode oder frühere Vergleichsperioden angeben, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127