Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS-Rechnungslegungsstandards.
Übergangsvorschriften
C4
Wendet ein Unternehmen bei der Aufstellung von verkürzten Zwischenabschlüssen im ersten Jahr der Anwendung des vorliegenden Standards IAS 34 an, hat es in diesen verkürzten Zwischenabschlüssen, ungeachtet der Vorschriften in Paragraph 10 von IAS 34, jede Überschrift, die es bei der Anwendung des vorliegenden Standards zu verwenden beabsichtigt, und die in den Paragraphen 69–74 des vorliegenden Standards verlangten Zwischensummen darzustellen. Ein Unternehmen darf die Vorschriften in Paragraph 10 von IAS 34 nicht auf Überschriften und Zwischensummen in verkürzten Zwischenabschlüssen anwenden, bevor es seinen ersten nach dem vorliegenden Standard aufgestellten Abschluss veröffentlicht hat.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127