IFRS 18 C2
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS-Rechnungslegungsstandards.
Übergangsvorschriften
C2
Dieser Standard ist rückwirkend gemäß IAS 8 anzuwenden. Ein Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, die in Paragraph 28(f) von IAS 8 genannten quantitativen Angaben darzustellen.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127