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IFRS 18 C1

Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS-Rechnungslegungsstandards.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

C1

Dieser Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diesen Standard auf eine frühere Periode an, hat es dies im Anhang anzugeben.

Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127