IFRS 18 C1
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS-Rechnungslegungsstandards.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
C1
Dieser Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diesen Standard auf eine frühere Periode an, hat es dies im Anhang anzugeben.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127