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IFRS 18 B99

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bilanz

Einstufung von Vermögenswerten und Schulden als kurz- oder langfristig

Kurzfristige Schulden

B99

Das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung einer Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben, muss Substanz haben und zum Abschlussstichtag bestehen (siehe Paragraphen B100–B103).

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ZAAAK-10127