IFRS 18 B99
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bilanz
Einstufung von Vermögenswerten und Schulden als kurz- oder langfristig
Kurzfristige Schulden
B99
Das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung einer Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben, muss Substanz haben und zum Abschlussstichtag bestehen (siehe Paragraphen B100–B103).
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127