Anhang B: Anwendungsleitlinien
Bilanz
Einstufung von Vermögenswerten und Schulden als kurz- oder langfristig
Kurzfristige Schulden
Normaler Geschäftszyklus (siehe Paragraph 101(a))
B96
Einige kurzfristige Schulden, wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Abgrenzungsposten für personalbezogene Aufwendungen und andere Betriebsaufwendungen, bilden einen Teil des Betriebskapitals, das im normalen Geschäftszyklus eines Unternehmens verwendet wird. Solche Posten werden selbst dann als kurzfristige Schulden eingestuft, wenn sie später als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig werden. Für die Einstufung der Vermögenswerte und der Schulden des Unternehmens wird derselbe Geschäftszyklus herangezogen. Ist der normale Geschäftszyklus des Unternehmens nicht eindeutig identifizierbar, wird von einem Zeitraum von zwölf Monaten ausgegangen.
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ZAAAK-10127