Suchen Barrierefrei
IFRS 18 B96

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bilanz

Einstufung von Vermögenswerten und Schulden als kurz- oder langfristig

Kurzfristige Schulden

Normaler Geschäftszyklus (siehe Paragraph 101(a))

B96

Einige kurzfristige Schulden, wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Abgrenzungsposten für personalbezogene Aufwendungen und andere Betriebsaufwendungen, bilden einen Teil des Betriebskapitals, das im normalen Geschäftszyklus eines Unternehmens verwendet wird. Solche Posten werden selbst dann als kurzfristige Schulden eingestuft, wenn sie später als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig werden. Für die Einstufung der Vermögenswerte und der Schulden des Unternehmens wird derselbe Geschäftszyklus herangezogen. Ist der normale Geschäftszyklus des Unternehmens nicht eindeutig identifizierbar, wird von einem Zeitraum von zwölf Monaten ausgegangen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127