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IFRS 18 B90

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bilanz

Einstufung von Vermögenswerten und Schulden als kurz- oder langfristig

B90

Für die Zwecke der Anwendung von Paragraph 96 gilt: Bietet ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen innerhalb eines eindeutig identifizierbaren Geschäftszyklus an, so vermittelt eine getrennte Untergliederung von kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz nützliche Informationen, indem Nettovermögenswerte, die sich fortlaufend als Betriebskapital umschlagen, von denen unterschieden werden, die langfristigen Tätigkeiten des Unternehmens dienen. Zugleich werden durch eine solche getrennte Untergliederung Vermögenswerte, die ein Unternehmen innerhalb des laufenden Geschäftszyklus zu realisieren erwartet, und Schulden, deren Erfüllung in derselben Periode fällig wird, herausgestellt.

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ZAAAK-10127