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IFRS 18 B9

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Funktionen der primären Abschlussbestandteile und des Anhangs

Informationen, die in den primären Abschlussbestandteilen dargestellt werden

B9

Umgekehrt hat ein Unternehmen gemäß Paragraph 24 zusätzlich zu den in den Paragraphen 75 und 103 angeführten Einzelposten zusätzliche Einzelposten darzustellen, wenn dies mit Blick auf die Bereitstellung einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung oder mit Blick auf die Bereitstellung einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung von Vermögenswerten, Schulden und Eigenkapital in der Bilanz erforderlich ist (siehe Paragraphen B78–B79 und B109–B111).

Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127