IFRS 18 B86
Anhang B: Anwendungsleitlinien
Gesamtergebnisrechnung
Sonstiges Ergebnis
B86
Einige IFRS-Rechnungslegungsstandards nennen Umstände, aufgrund derer bestimmte Posten nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung der aktuellen Berichtsperiode eingehen. IAS 8 behandelt zwei solcher Fälle: die Berichtigung von Fehlern und die Auswirkungen von Änderungen von Rechnungslegungsmethoden. Andere IFRS-Rechnungslegungsstandards verlangen oder gestatten, dass ein Unternehmen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, die im Sinne des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung als Erträge oder Aufwendungen zu definieren sind, bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts unberücksichtigt lässt (siehe Paragraph B87).
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127