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IFRS 18 B86

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gesamtergebnisrechnung

Sonstiges Ergebnis

B86

Einige IFRS-Rechnungslegungsstandards nennen Umstände, aufgrund derer bestimmte Posten nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung der aktuellen Berichtsperiode eingehen. IAS 8 behandelt zwei solcher Fälle: die Berichtigung von Fehlern und die Auswirkungen von Änderungen von Rechnungslegungsmethoden. Andere IFRS-Rechnungslegungsstandards verlangen oder gestatten, dass ein Unternehmen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, die im Sinne des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung als Erträge oder Aufwendungen zu definieren sind, bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts unberücksichtigt lässt (siehe Paragraph B87).

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zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127