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IFRS 18 B82

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung

Darstellung und Angabe von der Kategorie „Betrieb“ zugeordneten Aufwendungen

Verwendung der Merkmale „Art“ und „Funktion“

B82

Wenn ein Unternehmen in der Gewinn- und Verlustrechnung bestimmte Aufwendungen nach ihrer Art und andere Aufwendungen nach ihrer Funktion gliedert und darstellt, hat es die sich daraus ergebenden Einzelposten so zu bezeichnen, dass der Bezeichnung eindeutig zu entnehmen ist, welche Aufwendungen in den verschiedenen Einzelposten enthalten sind. Wenn beispielsweise ein Unternehmen bestimmte Leistungen an Arbeitnehmer in einen Funktions-Einzelposten und andere Leistungen an Arbeitnehmer in einen Art-Einzelposten aufnimmt, muss der Bezeichnung des Art-Einzelpostens eindeutig zu entnehmen sein, dass er nicht alle Leistungen an Arbeitnehmer enthält (z. B. „Leistungen an Arbeitnehmer mit Ausnahme derer, die in den Umsatzkosten enthalten sind“).

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ZAAAK-10127