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IFRS 18 B73

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Zuordnung von Gewinnen und Verlusten aus Derivaten und designierten Sicherungsinstrumenten

B73

Ein Unternehmen hat Gewinne und Verluste aus einem Derivat, das nicht zur Steuerung ermittelter Risiken verwendet wird, wie folgt zuzuordnen:

(a)

der Kategorie „Finanzierung“, wenn sich das Derivat auf einen Geschäftsvorfall bezieht, der lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhaltet (z. B. eine erworbene Kaufoption, die das emittierende Unternehmen berechtigt, einen festen Betrag einer Fremdwährung gegen eine feste Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens zu tauschen), es sei denn, das Unternehmen übt die Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden als eine Hauptgeschäftstätigkeit aus und ordnet die Gewinne und Verluste in Anwendung von Paragraph B59 der Kategorie „Betrieb“ zu, und

(b)

der Kategorie „Betrieb“, wenn die Bedingungen unter a) nicht erfüllt sind.

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ZAAAK-10127