Anhang B: Anwendungsleitlinien
Gewinn- und Verlustverteilung
Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
Zuordnung von Umrechnungsdifferenzen und des Gewinns oder Verlusts aus der Nettoposition der monetären Posten
B68
Würde die Anwendung der Vorschriften der Paragraphen B65 und B67 zu einem unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand führen, hat ein Unternehmen die betreffenden Umrechnungsdifferenzen stattdessen der Kategorie „Betrieb“ zuzuordnen. Ein Unternehmen hat für jeden Posten, der zu Umrechnungsdifferenzen führt, zu beurteilen, ob die Zuordnung der Umrechnungsdifferenzen in der in den Paragraphen B65 und B67 beschriebenen Weise zu einem unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand führen würde. Die Beurteilung richtet sich nach den mit den einzelnen Posten verbundenen Fakten und Umständen. Beziehen sich dieselben Sachverhalte und Umstände auf mehrere Posten, könnte ein Unternehmen auf jeden dieser Posten dieselbe Beurteilung anwenden.
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ZAAAK-10127