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IFRS 18 B64

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Ausbuchung und Änderungen der Einstufung

Gruppen von Vermögenswerten und Schulden

B64

Ein Unternehmen nimmt beispielsweise folgende Zuordnungen vor:

(a)

Der Kategorie „Betrieb“ zugeordnet werden Gewinne und Verluste aus dem Abgang eines konsolidierten Tochterunternehmens, wenn das Tochterunternehmen Vermögenswerte umfasste, die Erträge und Aufwendungen erwirtschaftet haben, die das Unternehmen unmittelbar vor dem Abgang der Kategorie „Betrieb“ zuordnete. Die Gewinne und Verluste enthalten (auch) die nach Paragraph 48 von IAS 21 vorgeschriebene erfolgswirksame Umgliederung von Umrechnungsdifferenzen.

(b)

Der Kategorie „Betrieb“ zugeordnet wird ein Wertminderungsaufwand, der sich daraus ergibt, dass das Unternehmen in Anwendung von IFRS 5 eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten einstuft, wenn die Veräußerungsgruppe Vermögenswerte umfasste, die Erträge und Aufwendungen erwirtschaftet haben, die das Unternehmen unmittelbar vor der Einstufung der Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten der Kategorie „Betrieb“ zuordnete.

(c)

Der Kategorie „Investition“ werden Gewinne und Verluste aus dem Abgang eines konsolidierten Tochterunternehmens zugeordnet, sofern die einzigen Vermögenswerte des Tochterunternehmens als Finanzinvestition gehaltene Immobilien – wobei das konsolidierte berichtende Unternehmen diese Investitionstätigkeit nicht als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausübte – und damit verbundene Ertragsteueransprüche waren. Die Gewinne und Verluste enthalten (auch) die nach Paragraph 48 von IAS 21 vorgeschriebene erfolgswirksame Umgliederung von Umrechnungsdifferenzen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127