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IFRS 18 B63

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Ausbuchung und Änderungen der Einstufung

Gruppen von Vermögenswerten und Schulden

B63

Die Paragraphen B60–B62 enthalten Vorschriften für Erträge und Aufwendungen aus einem Vermögenswert oder einer Schuld, die sich aus dessen/deren Ausbuchung, Einstufung als zur Veräußerung gehalten, Folgebewertung, während der Vermögenswert bzw. die Schuld zur Veräußerung gehalten wird, oder Nutzungsänderung ergeben. Ein Geschäftsvorfall oder ein sonstiges Ereignis könnte in solchen Ergebnissen für eine Gruppe von Vermögenswerten (oder eine Gruppe von Vermögenswerten und Schulden) resultieren, die zu Erträgen und Aufwendungen geführt hat, welche ein Unternehmen unmittelbar vor dem Geschäftsvorfall oder sonstigen Ereignis unterschiedlichen Kategorien zuordnete. Ein Unternehmen hat Erträge oder Aufwendungen aus einem solchen Geschäftsvorfall oder sonstigen Ereignis wie folgt zuzuordnen:

(a)

der Kategorie „Investition“, wenn mit Ausnahme von Ertragsteueransprüchen alle Vermögenswerte der Gruppe Erträge und Aufwendungen erwirtschaftet haben, die das Unternehmen unmittelbar vor dem Geschäftsvorfall oder dem sonstigen Ereignis der Kategorie „Investition“ zuordnete, und

(b)

andernfalls der Kategorie „Betrieb“.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127