Anhang B: Anwendungsleitlinien
Gewinn- und Verlustverteilung
Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
Ausbuchung und Änderungen der Einstufung
Nutzungsänderung eines Vermögenswerts
B62
Ein Geschäftsvorfall oder ein sonstiges Ereignis kann bewirken, dass ein Unternehmen Erträge und Aufwendungen aus einem Vermögenswert einer anderen Kategorie der Gewinn- und Verlustrechnung zuordnet, ohne dass der Vermögenswert ausgebucht wird. In solchen Fällen hat ein Unternehmen die Erträge und Aufwendungen aus dem Geschäftsvorfall oder dem sonstigen Ereignis der Kategorie zuzuordnen, der es die Erträge und Aufwendungen aus dem Vermögenswert unmittelbar vor dem Geschäftsvorfall oder Ereignis zuordnete. So hat ein Unternehmen bei der Übertragung einer in den Anwendungsbereich von IAS 16 fallenden Immobilie, die zu einer in den Anwendungsbereich von IAS 40 fallenden als Investition gehaltenen Immobilie wird, alle in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzten Erträge oder Aufwendungen der Kategorie „Betrieb“ zuzuordnen.
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ZAAAK-10127