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IFRS 18 B61

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Gewinn- und Verlustverteilung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Ausbuchung und Änderungen der Einstufung

Ausbuchung eines Vermögenswerts oder einer Schuld oder Einstufung und Neubewertung eines Vermögenswerts als zur Veräußerung gehalten

B61

Ein Unternehmen hat Erträge und Aufwendungen aus der Ausbuchung einer Schuld unter Anwendung der Vorschriften der Paragraphen 52 und 59–60 zuzuordnen. Beispielsweise ordnet das Unternehmen Erträge und Aufwendungen aus der Ausbuchung einer Schuld

(a)

der Kategorie „Finanzierung“ zu, wenn die Schuld aus einem Geschäftsvorfall resultiert, der lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln durch ein Unternehmen beinhaltet, das die Bereitstellung von Finanzmitteln für Kunden nicht als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausübt, und

(b)

der Kategorie „Betrieb“ zu, wenn ein Unternehmen im Rahmen einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung eine Verbindlichkeit gegenüber einem Lieferanten ausbucht und eine Schuld im Rahmen dieser Vereinbarung ansetzt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127